Regelung

CARF: Bundestag beschließt Krypto-Informationsaustausch über die EU hinaus

Gestern Nacht, gegen 23 Uhr deutscher Zeit, befasste sich der Deutsche Bundestag wieder mit Regelungen rund um Kryptowährungen. Dieses Mal ging es um einen Regierungsentwurf zum Datenaustausch mit anderen Ländern.

Dem vorausgegangen waren am Vormittag Abstimmungen über einen Gesetzentwurf der Grünen sowie einen Antrag der Linken, die jeweils darauf abzielten, die steuerfreie Haltefrist zu kippen. Beide Vorschläge wurden mehrheitlich abgelehnt, während sich CDU/CSU‑Politiker wieder tendenziell für die Beibehaltung der aktuellen Regel aussprachen.

Am Abend hingegen votierte der Bundestag für das Krypto-Gesetz. Stimmen dafür gab es von der CDU/CSU, den Grünen, der SPD und der Linksfraktion. Nur die AfD stellte sich gegen den Entwurf, für den der Finanzausschuss des Bundestags am Vortag eine Beschlussempfehlung abgab.

CARF: Krypto-Datenaustausch mit anderen Ländern

Bei dem Gesetzentwurf zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte“ geht es um das sogenannte „Crypto-Asset Reporting Framework (CARF)“.

Damit soll der im Sommer 2023 getroffenen Vereinbarung zugestimmt werden, die Deutschland im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Ländern in Asunción, Paraguay, unterzeichnet hatte.

Ziel dabei ist, Steuerhinterziehung durch den Informationsaustausch über die EU hinaus zu bekämpfen. Dem Handel mit Kryptowährungen auf Offshore-Exchanges, ohne die Gewinne korrekt zu versteuern, soll der Riegel vorgeschoben werden.

46 Jurisdiktionen planen den Datenaustausch ab dem Jahr 2027. Die USA sind vorerst nicht mit von der Partie, haben aber ab 2029 zugesagt.

Innerhalb der EU regelt die Richtlinie DAC8 bereits die Meldung und den automatischen Austausch. Der Bundestag votierte Ende 2025 dafür.

Dienstleister sind damit ab diesem Jahr dazu verpflichtet, Transaktionsdaten zu sammeln und diese ab 2027 den zuständigen Behörden zu melden.

Die Gefahren der Datensammlungen

Dass Krypto-Transaktionsdaten mit vielen weiteren Ländern, darunter ab 2028 die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate, ausgetauscht werden sollen, sorgte für Kritik vonseiten der AfD.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörn König verwies in seiner Ansprache unter anderem auf die Risiken, diese sensiblen Daten mit Ländern ohne Datenschutzstandards auf EU-Niveau zu teilen.

Diese Daten gehen ab September 2027 an 55 weitere Staaten. Name, Anschrift, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort, jeder Kauf, jeder Verkauf, jeder Tausch. Sogar die Übertragung auf die eigene Wallet wird gemeldet. Wer sein eigenes Geld in die eigene Tasche steckt, steht im Datensatz – 10 Jahre lang. […] Staatsgrenzen kontrollieren Sie nicht, die Portemonnaies der eigenen Bürger kontrollieren Sie zusammen mit 56 Staaten. Schon alleine deshalb lehnt die AfD dieses Gesetz ab, denn Freiheit ist das einzige, was zählt.
Jörn König, AfD

Die von König genannten 55 weiteren Staaten sind für 2027 jedoch nicht ganz korrekt. Laut OECD planen bislang insgesamt 46 Jurisdiktionen, dann mit dem Datenaustausch zu beginnen.

König kritisierte überdies, dass Artikel 2 des Gesetzes das Finanzministerium dazu ermächtigt, künftig international vereinbarte Änderungen am Umfang der auszutauschenden Daten durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, ohne dass dafür eine erneute Zustimmung des Bundestags erforderlich ist. Dies solle gestrichen werden, so König.

Seine Partei forderte auch, Transaktionen auf die eigene Wallet von der Meldepflicht auszunehmen sowie eine Bagatellgrenze einzuführen.

Die zunehmende Ansammlung an Daten birgt tatsächlich mehrere Risiken. Denn wenn finanzielle Daten wie die über Krypto-Transaktionen gepaart mit der Wohnanschrift in die Hände falscher Akteure geraten, dann besteht mitunter Lebensgefahr.

Vor allem im KI-Zeitalter kommt es immer häufiger vor, dass Behörden gehackt werden. Und wenn Kriminelle über das selbstverwahrte Krypto-Vermögen eines Menschen Kenntnis haben, kann dies zu gewaltsamen Überfällen führen. In Frankreich wurden nach Angaben des Innenministers im ersten Halbjahr 2026 bereits mehr als 70 gewaltsame Vorfälle mit Krypto-Bezug registriert.

Daten dieser Art mit vielen weiteren Ländern auszutauschen, die, wie König moniert, nicht dieselben Datenschutzstandards haben, ist unter diesen Gesichtspunkten eine weitere Gefahrenquelle für die eigenen Bürger – auch wenn die Transaktionsdaten in aggregierter Form übermittelt werden sollen.

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Weitere Äußerungen zur Haltefrist

Auch wenn es am späten Abend nicht um die Besteuerung von Kryptowährungen an sich ging, äußerten sich mehrere Abgeordnete wieder dazu.

Jörn König von der AfD erklärte etwa, dass seine Partei die Beibehaltung der Haltefrist fordert und Kryptowährungen nicht schlechter als andere Anlageklassen gestellt werden sollen.

Rechtssicherheit statt Rasterfahndung. Die einjährige Haltefrist bleibt und Krypto wird nicht schlechter behandelt als andere Anlagen. Das fordern wir seit 2019.
Jörn König, AfD

Dass sich die AfD für die Beibehaltung der aktuellen Regelung einsetzt, hilft jedoch nur wenig. Ob der Referentenentwurf des Finanzministeriums, laut dem Bitcoin und Co. künftig wie Aktien besteuert werden sollen, Gesetz wird, dürfte in erster Linie von der CDU/CSU abhängen.

Am 14. Oktober wird sich das Bundeskabinett damit befassen. Falls beschlossen, würde der Entwurf dann das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Während SPD, Linke und Grüne eine derartige Änderung befürworten, gibt sich die Unionsfraktion, die das Vorhaben kippen könnte, noch kritisch.

So am gestrigen Abend beispielsweise auch der Abgeordnete Georg Günther. Er erklärte, dass ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel nicht erkennbar sei. Kryptowährungen seien keine klassischen Wertpapiere, so Günther weiter.

Ein überzeugender Grund für einen Systemwechsel ist nicht erkennbar. Kryptowerte sind keine klassischen Wertpapiere. Sie haben keinen Emittenten, keinen Schuldner und keinen Anspruch auf Zins und Dividenden. Eine Gleichbehandlung mit klassischen Kapitalanlagen ist deshalb nicht automatisch sachgerecht. Hinzu kommt: Eine Abschaffung der Haltefrist würde gerade langfristiges Sparen steuerlich unattraktiver machen. […] Deshalb gilt für uns: Steuertransparenz ja, aber keine Verschärfung um ihrer selbst willen. Bevor neue Belastungen beschlossen werden, müssen ihre Notwendigkeit, ihre Folgen und auch ihre technische Umsetzbarkeit überzeugend dargelegt werden.
Georg Günther, CDU/CSU

Aussagen dieser Art machen Hoffnung, dass die Unionsfraktion sich der von Finanzminister Lars Klingbeil geplanten Steueränderung in den Weg stellen wird.

Quelle

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